| Sachkundenachweis |
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| Donnerstag, 27. August 2009 um 14:22 Uhr |
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Die DGHT und ihr Schwesterverband VDA bieten die Möglichkeit, an einer Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises teilzunehmen. Der Sachkundenachweis ist für den Privathalter in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben (Ausnahme: z. B. Import schwieriger Terrarienpfleglinge), sondern eine freiwillige Leistung zum Nachweis der eigenen Kenntnisse. Als Privathalter oder Hobbyzüchter können Sie jedoch bei der Abgabe Ihrer Tiere die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung des Käufers als Nachweis vorschreiben, um deren artgerechte Pflege sicherzustellen. Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes verlangt von gewerblichen Anbietern und Züchtern eine besondere Qualifikation. Die Amtsveterinäre in allen deutschen Bundesländern erkennen die "Terraristikprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz" der DGHT als Qualifikationsnachweis an. Schulungen und Prüfungen werden in anerkannten Prüfungszentren durchgeführt. Für den Sachkundenachweis wurde eine eigene Homepage eingerichtet. Hier wird über alle Formalitäten und örtliche Prüfungsmöglichkeiten umfassend informiert. Es besteht die Möglichkeit des Erwerbs der Original-Prüfungsunterlagen - über 600 Seiten - zum Mitgliederpreis. |

Terraristik 


Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass der Halter eines Tieres über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss.