Information zur geplanten Sachkundeprüfung der DGHT für Gefahrtierhalter PDF Drucken E-Mail
Freitag, 25. Juni 2010 um 11:05 Uhr

Wir präsentieren ein durchdachtes und strukturiertes Konzept zur Haltung von als gefährlich eingestuften Tieren, um dem Halter die Möglichkeit zu geben, durch eine theoretische und praktische Prüfung auch gegenüber den Behörden seine Sachkunde und Zuverlässigkeit zu dokumentieren.

In der Vergangenheit war es nicht möglich, gegenüber dem Gesetzgeber bzw. den kontrollierenden Behörden die Sachkunde des Halters objektiv zu belegen. So kam es in diversen Bundesländern zu Haltungsverboten oder extremen Einschränkungen, unabhängig von der tatsächlichen Sachkunde des Halters.

Mit der geplanten Gefahrtierprüfung will die DGHT den berechtigten Anspruch sachkundiger Terrarianer auf die Pflege auch so genannter „Gefahrtiere“ darstellen. Um die in verschiedenen Bundesländern kursierenden unterschiedlichen Artenlisten zu strukturieren, werden Reptilien- und Amphibienarten von erfahrenen Terrarianern und Biologen nach ihrem Gefährdungspotenzial in zwei Listen eingeteilt. Dabei wird es die „eigentlichen Gefahrtiere“ geben (Stufe 2), deren Haltung bereits in vielen Bundesländern verboten bzw. erlaubnispflichtig ist; es sollen aber auch Tiere erfasst werden, die ebenfalls Gefährdungspotenzial für den Menschen besitzen, aber nicht von einer Genehmigungsregelung erfasst werden sollen (Stufe 1).

Es ist geplant, Haltern von Gefahrtieren der Stufe 2, d.h. Riesenschlangen ab 3 m Länge, Waranen und Panzerechsen ab 2 m Gesamtlänge, Krustenechsen und allen Giftschlangen, eine Schulung samt praktischer Ausbildung und Prüfung anzubieten, die belegt, dass der potenzielle Halter in Bezug auf Haltung und Biologie der Tiere sachkundig ist, weiß, welche Anforderungen an den Raum und das Terrarium zur Unterbringung seiner Pfleglinge zu stellen sind, und in der Lage ist, mit seinen Pfleglingen sicher umzugehen. Es ist aus heutiger Sicht nicht abzusehen, ob diese Prüfung gesetzesrelevant werden wird, aber wir gehen davon aus, und die Resonanz der involvierten Behörden war bislang durchweg positiv bzgl. der Tatsache, dass die zuständigen Länderbehörden und Amtstierärzte, die für die Haltungsgenehmigungen in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, diesen Sachkundenachweis als Grundlage zur Genehmigung prüfen werden. Es handelt sich also derzeit um einen freiwilligen Nachweis der Befähigung.

Darüber hinaus planen wir, zielgruppenorientiert auch Schulungen und Prüfungen für „wehrhafte“ Tiere der Stufe 1, z. B. Grüne Leguane, Riesenschlangen oder groß werdende Nattern über 2 m und unter 3 m Gesamtlänge, anzubieten, denn auch hier empfehlen wir jedem verantwortungsbewussten Terrarianer Grundkenntnisse im Umgang mit den Tieren. Bei dieser Schulung bzw. Prüfung handelt es sich lediglich um Empfehlungen für Halter im Erstumgang mit den jeweiligen Arten. Diese Schulung wird in jedem Fall freiwillig sein und bleiben, denn die DGHT möchte keineswegs zusätzliche Hürden für die Haltung dieser Arten schaffen. Die Schulung auf freiwilliger Basis wird selbstverständlich für die Mitglieder der DGHT zum Selbstkostenpreis angeboten.

Das Feinkonzept soll in Absprache mit den zuständigen Behörden in den nächsten Wochen fertig gestellt sein. Über Details werden wir Sie an dieser Stelle wieder informieren.