Schulung für Sachkundeprüfer nach §2 TierSchG 30.06. - 01.07.2018
Das Tierschutzgesetz verlangt in §2, dass jeder, der ein Tier hält, die notwendigen Kenntnisse erwerben muss, um das Tier artgerecht zu halten. Ein Nachweis über diese Sachkunde ist bisher noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In der Aquaristik und Terraristik gibt es aber die Möglichkeit, in den Vereinen Schulungen zu Aquarien- und Terrarientieren mitzumachen und dann eine Prüfung abzulegen, um einen Sachkundenachweis nach §2 zu erlangen. Diese Schulungen und Prüfungen werden von Sachkundeprüfern angeboten, die selbst den Sachkundenachweis haben, als Prüfer geschult wurden und dann bei der DGHT oder dem VDA als Prüfer registriert sind.
Eine Schulung für Sachkundeprüfer findet am 30.06. - 01.07.2018 in Fulda statt. Am 01.07. besteht zudem die Möglichkeit, selbst die Sachkundeprüfung abzulegen.
Interessierte können sich bis zum 20.06.2018 bei der VDA-Geschäftsstelle (siehe Anmeldung) anmelden. (Programm)