Richtlinie für Anträge
Wir bitten um Beachtung folgender Richtlinien bei der Antragstellung, um unnötige Arbeit und Verzögerungen durch Rückfragen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Bei weiteren Fragen zur Antragstellung oder Förderfähigkeit Ihres Projektes wenden Sie sich bitte an den Kommissionsvorsitzenden.
Grundsätzlich gilt:
- Die Projektverwaltung erfolgt über die ZGAP. Anträge sind zu richten an:Dr. Sven Hammer, E-Mail: dght@zgap.de
- Für Anträge bitte zunächst unbedingt das Formblatt “ZGAP Application Form” ausfüllen. Eine detaillierte Projektbeschreibung kann dann zusätzlich nach unten stehenden Richtlinien eingereicht werden.
- Anträge können ausschließlich per E-Mail als pdf-, Word- oder rtf-Datei gestellt werden. Alle zugehörigen Bilder, Tabellen, Karten etc. sollten in den Antrag eingefügt und klar beschriftet sein. Der Antrag darf nicht länger als 6 Seiten sein.
- Anträge können in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Wenn einer oder mehrere der Antragsteller deutschsprachig sind, bitte bevorzugt Deutsch als Sprache wählen.
- Der Antrag muss gezielt an den DGHT/ZGAP-Fonds gerichtet sein, ungerichtete Anträge zur Einwerbung von Mitteln von verschiedenen Stellen werden nicht berücksichtigt.
- Die beantragten Mittel sollen das Projekt ganz oder wesentlich finanzieren, in größeren Projekten sollen sie zur Finanzierung eines klar abgrenzbaren Teilbereichs des Projektes dienen.
- Die Mittelvergabe ist nicht an Fristen gebunden. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen.
- Bitte beachten Sie die generellen Förderrichtlinien.
Förderrichtlinien und Antragsformular finden Sie hier
Funding guidelines and form can be found here
Hinweise:
Wenn im Rahmen eines zeitlich befristeten Projektes Geräte angeschafft werden (z. B. Digitalkamera, Telemetrieausrüstung, Fang- und Messgeräte etc.), bleiben diese Eigentum des Fonds und müssen in der Regel nach Beendigung des Projektes unaufgefordert zurückgegeben werden. Ausnahmen müssen vorab beantragt werden. Persönliche Ausrüstungsgegenstände (z. B. Rucksack, Zelt) können nicht beantragt werden.
Antragsteller und Durchführende sind für die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen z. B. hinsichtlich Arbeitsgenehmigungen, Genehmigungen zum Fang bzw. Probeentnahme bei Tieren, Aus- und Einfuhr etc. selbst verantwortlich. Entsprechende Genehmigungen sind mit dem Antrag vorzulegen bzw. unmittelbar nach Erhalt nachzureichen.